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Zoll- & Einreisebestimmungen Thailand

Nach Thailand können Sie für 30 Tage ohne Visum einreisen. Reisen Sie per Flugzeug, können Sie so oft Sie wollen für diesen Zeitraum einreisen. Per Zug, Auto oder Schiff dürfen Sie dies nur zwei Mal pro Jahr. Sie benötigen einen (vorläufigen) Reisepass, der bei Eintritt noch mindestens sechs Monate gültig ist.

1. Einreisebestimmungen für Thailand: Reisepass, Visum und Strafen

Welche Dokumente benötige ich?

Als deutscher Staatsangehöriger ist die Einreise nach Thailand mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass
  • vorläufiger Reisepass
  • Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren)
  • offizielle Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (für minderjährige Alleinreisende)
Wichtig ist, dass die Dokumente noch mindestens sechs Monate bei Einreise gültig sind. Wichtig ist, dass ein Personalausweis nicht anerkannt wird.
 

Wann benötige ich ein Visum und wo bekomme ich es?

Bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ist kein Visum nötig. Dazu ist jedoch erforderlich, dass Sie Ihre Ausreise durch ein Flug-, Zug- oder Busticket belegen und nachweisen können. Haben Sie kein Ticket zur Rück- oder Weiterfahrt stehen Sie unter Visumspflicht.

Wer die Dauer verlängern möchte, kann dies einmalig und ausschließlich für touristische Zwecke per Antrag beim Immigration Bureau vor Ort machen. Dieser ist vor Ablauf des Aufenthaltes einzureichen. Laut Auswärtigem Amt ist es für Touristen außerdem möglich, per „visa-run” nach der Ausreise sofort wieder einzureisen, und somit der Visumspflicht nach 30 Tagen zu umgehen.

Reisen Sie über Land- und Schiffsweg nach Thailand, dürfen Sie nur noch maximal zwei Mal pro Kalenderjahr ohne Visum einreisen. Für Flugverkehr gilt diese Regelung nicht.

Bei Aufenthalten von bis zu 60 Tagen benötigen Sie ein Visum, was bei den entsprechenden thailändischen Vertretungen in Deutschland, zum Beispiel der Botschaft in Berlin, vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Diese können im Verlauf der Reise einmalig um 30 Tage verlängert werden.

Für längere Aufenthalte als das benötigen Sie ein "Non Immigrant"-Visum. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei der thailändischen Auswanderungsbehörde.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine Zustimmungserklärung mindestens eines Sorgeberechtigten bei sich führen.
 

Strafen bei Überschreitung des zulässigen Aufenthalts

Wichtig ist, dass Sie Ihre Reise nicht unerlaubt verlängern. Bei sogenannten „overstays”, also überlangen Aufenthalten werden Geld- und Haftstrafen verhängt. Kosten für Abschiebungen müssen selbst bezahlt werden. Auch Wiedereinreisesperren sind keine Seltenheit. Bei bis zu 40 Tagen wird eine Geldstrafe von 500 Baht (ca. 13,90€ je nach Kurs) pro Tag, max. THB 20.000 (ca. 556€), erhoben.

Kann diese Summe nicht bezahlt werden, entscheidet ein gerichtliches Verfahren, ob eine weitere Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wird. Geldstrafen können nicht auf deutsche öffentliche Mittel übernommen werden. Daher wird i.d.R. bei Ausbleiben der Zahlung Abschiebehaft bis zur Abschiebung angeordnet.

Das Auswärtige Amt informiert über bekannte Betrugsfälle gefälschter Visa für Reisende von Reisebüros und Hotels und rät ausschließlich beim Bureau of Immigration sein Visum zu beantragen.
 

2. Zollvorschriften: Was darf ich ein- und ausführen?

Wenn Sie mit Euros oder einer anderen Fremdwährung ein- und ausreisen, können Sie das bis zu einem Gesamtwert von 20.000 US-Dollar ohne Deklaration tun. Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze, Sie müssen ab 20.000 US-Dollar Gegenwert (gesamt) lediglich den Wert deklarieren. Bei Einfuhr der thailändischen Währung muss nichts angezeigt werden. Ab einer Summe von 50.000 Baht muss die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam deklariert werden.

Bei Souvenirs und Antiquitäten ist Vorsicht geboten. Bilder und Figuren, die den Buddha darstellen, können nur mit Genehmigung des Fine Art Departments ausgeführt werden. Bei tierischen Produkten aus Schlangenleder, Elfenbein o.ä. ist unbedingt auch die Zollbestimmung für Deutschland zu beachten. Hier gilt das Washingtoner Abkommen für Artenschutz.

Für Zigaretten gilt eine Obergrenze von 200 Stück bei der Einreise. Überschreiten führt zu Geldstrafen bis zu zehnfachen Warenwert sowie Beschlagnahmung. Die Einfuhr von E-Zigaretten und ähnlichen Produkten wie IQOS, E-Barakus und Zubehör sind verboten. Hier droht Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren.

Informationen über Anträge und Beschränkungen für Medikamente lesen Sie bitte bei der Narcotics Control Devision von Thailand durch.
 

3. Strafrechtliche Vorschriften

In Thailand herrschen verschiedene Verbote, die mit Freiheits- und/oder Geldstrafen geahndet werden. Hierzu zählen:
  • Besitz, Erwerb, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften (von Freiheitsstrafe bis Todesstrafe)
  • Ausweispflicht (Kontrollen vorwiegend in Bangkok, Pattaya, Phuket und Chiang Mai)
  • Majestätsbeleidigung (Haftstrafe bis zu 15 Jahren)
  • Diebstahl
  • Sexueller Missbrauch von Minderjährigen (in Thailand bestraft und Deutschland weiter strafrechtlich verfolgt. Achtung vor gefälschten Ausweisen bei Minderjährigen!)
  • Altersbeschränkung für Zutritt zu Bars und Diskos (unter 20 auch für Massagestudios komplett verboten; Sperrstunde für unter 18 Jährige bis 22 Uhr, danach elterliche Begleitung, sonst Festnahme)
  • Alkoholkonsum im inneren eines parkenden oder fahrenden Fahrzeugs
  • Nacktbaden, Baden ohne Oberteil & sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit
  • Fotografieren von militärischen Objekten
  • Rauchverbot an Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga und Songkhla (Haft oder THB 100.000)
  • Verkauf und Kauf von E-Zigaretten
  • Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen


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