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Hilfecenter - Reiseversicherung

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Ob Krankheit vor der Abreise, ein medizinischer Notfall unterwegs oder Probleme mit dem Gepäck: Hier finden Sie Antworten zum Reiseschutz mit HanseMerkur. Welche Leistungen für Sie gelten, richtet sich nach Ihrem gewählten Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.

Auslandskrankenversicherung

Was ist bei einer Erkrankung im Ausland versichert?

Eine Auslandskrankenversicherung kann Kosten für medizinische Behandlungen während Ihrer Reise übernehmen. Welche Behandlungen eingeschlossen sind und welche Voraussetzungen gelten, finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Was mache ich bei einem medizinischen Notfall?

Lassen Sie sich bei einem akuten Notfall umgehend vor Ort helfen. Die medizinische Versorgung hat Vorrang. Kontaktieren Sie außerdem so früh wie möglich den Notfall-Service Ihres Versicherers, insbesondere bei einem Krankenhausaufenthalt oder einem möglichen Rücktransport.

Die passende Notfallnummer finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen und auf der Kontaktseite von HanseMerkur. Unsere Reise-Service-Hotline ersetzt nicht den medizinischen Notfall-Service.

Ist ein Rücktransport nach Hause eingeschlossen?

Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Rücktransport versichert ist, hängt von Ihrem Tarif ab. Stimmen Sie einen Rücktransport mit dem Notfall-Service des Versicherers ab. Organisieren Sie diesen möglichst nicht eigenständig, ohne die Kostenübernahme vorher zu klären.

Welche Belege sollte ich aufbewahren?

Bewahren Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise, Rezepte und medizinische Unterlagen auf. Welche Nachweise für die Prüfung benötigt werden, erfahren Sie bei der Schadenmeldung. Medizinische Unterlagen reichen Sie direkt beim Versicherer über den dafür vorgesehenen Weg ein.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Das hängt vom abgeschlossenen Tarif ab. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen auf Selbstbeteiligungen, Leistungsgrenzen und Ausschlüsse.

Reiserücktritt vor der Abreise

Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Wenn Sie Ihre Reise vor dem Reisebeginn aus einem versicherten Grund nicht antreten können, kann die Reiserücktrittsversicherung anfallende Stornokosten übernehmen. Nicht jeder Grund für eine Absage ist versichert. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Tarifs.

Ich kann nicht reisen. Was muss ich tun?

Informieren Sie sich umgehend beim Versicherer über das weitere Vorgehen. Wenn feststeht, dass Sie die Reise nicht antreten können, veranlassen Sie die Stornierung ohne unnötige Verzögerung über die zuständige Buchungsstelle.

Wichtig: Eine Schadenmeldung beim Versicherer storniert Ihre Reise nicht automatisch. Auch eine Stornierung der Reise ersetzt nicht die Schadenmeldung.

Bei Fragen zu Ihrer Reisebuchung erreichen Sie uns unter 0800 22 33 10 oder über unsere Kontaktseite.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schadenmeldung?

Halten Sie Ihre Versicherungsnummer, die Reisebuchungsbestätigung und die Stornokostenrechnung bereit. Abhängig vom Rücktrittsgrund können weitere Nachweise erforderlich sein. Die benötigten Unterlagen werden bei der Schadenmeldung erläutert.

Sind meine Mitreisenden ebenfalls abgesichert?

Prüfen Sie, welche Personen in Ihrem Vertrag versichert sind. Ob ein Ereignis bei einer anderen Person einen versicherten Rücktrittsgrund darstellt, richtet sich ebenfalls nach den Versicherungsbedingungen. Eine gemeinsame Reisebuchung allein bedeutet nicht automatisch gemeinsamen Versicherungsschutz.

Reisegepäck

Was deckt eine Reisegepäckversicherung ab?

Welche Schäden am Gepäck versichert sind, hängt vom Tarif ab. Prüfen Sie insbesondere Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und die Vorgaben zur Aufbewahrung Ihres Gepäcks.

Was mache ich, wenn mein Gepäck fehlt oder beschädigt ist?

Melden Sie fehlendes oder beschädigtes Gepäck möglichst sofort beim zuständigen Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich die Meldung bestätigen. Bei einem Diebstahl erstatten Sie außerdem Anzeige bei der örtlichen Polizei.

Bewahren Sie Bestätigungen, Gepäckbelege, Fotos und Rechnungen auf. Melden Sie den Schaden zusätzlich beim Versicherer und beachten Sie die für Ihren Vertrag geltenden Fristen.

Sind Handy, Laptop, Kamera und Schmuck mitversichert?

Für Elektronik und Wertsachen können besondere Grenzen oder Ausschlüsse gelten. Auch die Art der Aufbewahrung kann eine Rolle spielen. Eine pauschale Zusage ist deshalb nicht möglich: Prüfen Sie die Regelungen Ihres Tarifs vor der Reise.

Reiseabbruch unterwegs

Was ist der Unterschied zum Reiserücktritt?

Der Reiserücktritt betrifft die Zeit vor dem Reisebeginn. Eine Reiseabbruchversicherung kann helfen, wenn Sie eine bereits begonnene Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden oder unterbrechen müssen.

Was mache ich, wenn ich vorzeitig nach Hause muss?

Kontaktieren Sie möglichst vor einer eigenständigen Umbuchung den Versicherer und klären Sie das weitere Vorgehen. Informieren Sie auch Ihren Reiseveranstalter beziehungsweise die Reiseleitung vor Ort.

Bewahren Sie Nachweise zum Abbruchgrund sowie Rechnungen über zusätzliche Kosten auf. Welche Kosten erstattet werden können, richtet sich nach Ihrem Versicherungsschutz.

Ist Reiseabbruch automatisch mitversichert?

Nicht jeder Vertrag enthält diesen Schutz. Prüfen Sie in Ihrem Versicherungsschein, welche Bausteine Sie abgeschlossen haben.

Versicherung ändern oder kündigen

Meine Reisedaten oder der Reisepreis haben sich geändert. Was jetzt?

Lassen Sie prüfen, ob Ihre Versicherung angepasst werden muss. Das gilt auch bei Änderungen der mitreisenden Personen oder des Reiseziels. Eine Änderung der Reisebuchung wird nicht automatisch in jeden Versicherungsvertrag übernommen.

Halten Sie Ihre Buchungs- und Versicherungsnummer bereit. Bei einer über uns abgeschlossenen Versicherung helfen wir Ihnen unter 0800 22 33 10 oder über unsere Kontaktseite beim weiteren Vorgehen.

Endet die Versicherung automatisch, wenn ich die Reise storniere?

Gehen Sie nicht davon aus. Ob der Vertrag beendet werden kann und ob eine Erstattung des Versicherungsbeitrags möglich ist, hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Lassen Sie dies gesondert prüfen.

Wie kann ich eine Jahresversicherung kündigen?

Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen in Ihren Vertragsunterlagen. Richten Sie Ihre Kündigung an den dort genannten Empfänger und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Abschluss, Unterlagen und Kontakt

Mit welchem Versicherer arbeiten Sie zusammen?

Unser Partner für Reiseversicherungen ist HanseMerkur. Welcher Versicherer und welcher Tarif für Ihren bestehenden Vertrag gelten, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Bis wann kann ich eine Reiseversicherung abschließen?

Die Abschlussfrist hängt vom gewählten Produkt sowie vom Buchungs- und Reisebeginn ab. Prüfen Sie den gewünschten Reiseschutz möglichst direkt bei der Reisebuchung. Für kurzfristige Reisen können besondere Fristen gelten.

Worauf sollte ich bei der Auswahl achten?

Achten Sie darauf, dass der Schutz zu Ihrer Reise und zu allen zu versichernden Personen passt. Prüfen Sie insbesondere:

  • versicherte Personen und Voraussetzungen zum Wohnsitz,
  • Reiseziel und räumlichen Geltungsbereich,
  • Reisedauer und versicherten Reisepreis,
  • enthaltene Versicherungsbausteine,
  • Selbstbeteiligungen, Leistungsgrenzen und Ausschlüsse.

Wo finde ich meine Versicherungsunterlagen?

Prüfen Sie die Unterlagen und Nachrichten, die Sie beim Versicherungsabschluss erhalten haben, einschließlich Ihres Spam-Ordners. Wenn Ihnen der Versicherungsschein fehlt, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Wie melde ich einen Schaden?

Für einen Vertrag bei HanseMerkur nutzen Sie die offizielle Schadenmeldung von HanseMerkur. Dort finden Sie die passenden Meldewege und Hinweise zu den benötigten Unterlagen. Über die Leistung entscheidet der Versicherer anhand Ihres Vertrags und der eingereichten Nachweise.

Wer hilft mir bei weiteren Fragen?

Bei Fragen zu Ihrer Reisebuchung oder zum Abschluss über uns erreichen Sie unser Service-Team unter 0800 22 33 10. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Bei Fragen zu einer laufenden Schadenmeldung wenden Sie sich direkt an HanseMerkur. Für medizinische Notfälle während der Reise nutzen Sie den Notfall-Service aus Ihren Versicherungsunterlagen.

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